Gas Sicherheit- Gefahr frühzeitig erkennen und abwenden!
Gebrauchsfähigkeitsprüfung an Gasleitungen
Gas-Sicherheit | ||
Verkehrssicherheit von Gasanlagen | ||
Betriebssicherheit |
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung der Gasleitungen, bzw. Leckmengenmessung dient zur sicheren und einfachen Überprüfung der bestehenden Gasleitungen mit Betriebsdrücken bis 100 mbar. Dieses Prüfverfahren ist in der Technischen Regel 2008 erstmals festgelegt worden. Der Betreiber der Gasanlage muss die Gebrauchsfähigkeitsprüfung an seiner Gasleitung alle 12 Jahre von einem Fachmann durchführen lassen. Der Betreiber haftet für die Verkehrssicherheit der Gasanlage. Gerne überprüfen wir ihre Gasanlage, für Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Was ist die jährliche Gashausschau?
Seit rund 10 Jahren besteht für alle Hausbesitzer und Vermieter die Pflicht, regelmäßig die Gasanlagen in ihren Gebäuden zu überprüfen. Die Änderung der „technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008)“ führte diese Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung ein. Der Hausbesitzer trägt ab der Hauptabsperrvorrichtung die Verantwortung für die Gasinstallation. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherheit hat er seinen Prüfungs- und Instandhaltungspflichten nachzukommen. Auch wenn die Gasanlage ganz oder nur teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen wird, bleibt der Hauseigentümer verantwortlich.